Zum 01.09.2017 ist die „Verordnung für die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV)“ in Kraft getreten. Alle MediatorInnen können somit die Bezeichnung »Zertifizierter Mediator« führen, wenn sie die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen.

Grundsätzlich darf sich hiernach „zertifizierter Mediator“ nennen:
– wer eine Ausbildung von mindestens 120 Zeitstunden absolviert hat, die den inhaltlichen Vorgaben der ZMediatAusbV entspricht (z.B. hier in unserem Kölner Institut)
– UND an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführten Mediation teilgenommen hat, welche auch in einem Gruppensetting erfolgen kann.

Was bedeutet das für Mediatoren?
– Alle, die seit dem Mediationsgesetz (ab dem 27.07.2012 und bis zum 01.09.2017) ihre Mediationsausbildung abgeschlossen haben (also alle hier im Kölner Institut Ausgebildeten) und bis zum 01.10.2018 eine Einzelsupervision im o.g. Sinne genommen haben, können sich mit den entsprechenden Bescheinigungen „zertifizierter Mediator“ nennen.
– Alle vor dem Mediationsgesetz (vor dem 26.7.2012) ausgebildeten „alten Hasen“ haben neben der mind. 90-stündigen Ausbildung mindestens vier Mediationen (oder Co-Mediationen) nachzuweisen.

Wer stellt solche „Zertifikate“ aus?
– Da es bisher noch keine Zertifizierungsstelle gibt und es sich um eine „Selbstzertifzierung“ handelt, sind die Bescheinigungen der Ausbildung, Supervision und der zu besuchenden Fortbildungen entscheidend.
– Wer also hier im Institut eine Grundausbildung besucht hat, erhält nach einer Einzelsupervision eine Bescheinigung gem. § 2 Abs.6 ZMediatAusbV womit er sich „zeritifizierter Mediator“ nennen kann.

„Zertifiziert“ – und was dann?

Die Erlaubnis sich „zertifizierter Mediator“ zu nennen ist befristet und regelmäßig zu erneuern.
Wie auch Fachanwälte müssen „zertifizierte Mediatoren“ zukünftig ihren Praxisbezug und fortlaufende Auseinandersetzung mit dem Thema nachweisen. Nur so kann die „Zertifizierung“ aufrecht erhalten bleiben.
Wer sich einmal „zertifiziert“ nennen darf (nach den oben ausgeführten Voraussetzungen an die Grundausbildung und Supervision), hat zur Aufrechterhaltung Folgendes zu absolvieren:
– Ab der Ausstellung des „Zertifikats“ müssen binnen 2 Jahren mindestens 4 Einzelsupervisionen zu eigenen Fällen gemacht werden
– UND mindestens 40 Zeitstunden Fortbildung binnen vier Jahren

Was ist zu tun?
– Mediatoren brauchen GAR NICHTS tun, wenn sie sich nicht „zertifiziert“ nennen möchten. Wie sich der „Markt“ diesbezüglich entwickelt ist noch völlig ungewiss.
– Falls Sie sich aber „Zertifizierter Mediator“ nennen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und freuen uns über Ihren Besuch unserer Supervisionsveranstaltungen oder zu einer Fortbildung. Unsere „Grundausgebildeten“ bekommen hier alle Bescheinigungen, die sie benötigen. Ebenso wie „alte Hasen“. – Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie sich darüber hinaus einem Bundesverband anschließen? (z.B. dem BM oder der BAFM)
Über die neuen Standards und Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation (Stand 17.09.2017) können wir Sie gerne informieren und beraten. Sie gehen deutlich über die Mindest-Voraussetzungen des „zertifizierten Mediators“ hinaus und fokussieren auf Praxis und Reflexion. Susanne Fest ist seit 2009 lizensierte BM-Mediations-Ausbilderin und kann Sie gerne beraten und Ihnen etwaig erforderliche Bescheinigungen ausstellen über Ihre Schulungs- und Fortbildungszeiten, Supervisionen und Intervisionen.

 

Fortbildungspflicht

Die fortlaufende Verpflichtung für „zertifizierte Mediatoren“ 40 Stunden Fortbildung in 4 Jahren zu besuchen, mag manchen Mediator abschrecken sich „zertifiziert“ zu nennen. Die Freiwilligkeit der Bezeichnung ist daher zu begrüßen. Andererseits freut es uns, dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass es für Mediatoren wichtig ist, in der Praxis zu bleiben und sich mit den diversen Herausforderungen der Arbeit zu beschäftigen. Da jeder neue Fall auch neue Fragen und Herausforderungen mit sich bringt, ist ein stetes Üben, Reflektieren und Inspirieren unerlässlich.
Auch wir Dozenten des Kölner Instituts bilden uns regelmäßig fort und sichern unsere Qualität durch regelmäßig besuchte Supervisionen.

Wir haben in diesem Zusammenhang unser Fortbildungsangebot nochmals „geschärft“, um Ihnen aktuelle Themen, die uns selbst in der Praxis beschäftigen, für Sie aufzubereiten und erprobtes und bewährtes Vorgehen an Sie weiter zu reichen.

Die beliebte Fortbildung „Interessenklärung und die Kunst des Fragens“ bleibt als unser „Dauerbrenner“ weiterhin im Programm. Der Fokus liegt hierbei auf dem Führungsaspekt des Mediators. Wir üben in dem Herzstück „Interessenklärung“ Fragerichtungen, Fragetiefen und Fragearten gezielt einzusetzen, um die Selbstklärung des Medianten zu unterstützen und den gegenseitigen Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern. Eine Kompetenz, die auch Führungskräfte mit mediativer Haltung gewinnbringend einsetzen können in schwierigen Gesprächen und Verhandlungen.

Des weiteren nehmen wir in den folgenden Jahren verschiedene Aspekte und Herausforderungen der Organisationsmediation in den Fokus. Neben eingeladenen geschätzten Dozenten, geben auch wir sehr gerne unsere reiche Praxiserfahrung an Sie weiter. Die nächsten Newsletter werden Sie näher darüber informieren.

 

Die Voraussetzung der Supervision

Neben der Fortbildung erwartet der Gesetzgeber auch die Reflexion des Mediators am eigenen Fall. Wir halten dies aus eigener Erfahrung als die wichtigste und effizienteste Maßnahme zur eigenen Qualitätssicherung. Denn nur im Rahmen von professioneller Supervision kann überprüft werden, ob Haltung, Handwerkszeug und Vorgehen in der Mediation wirklich individuell integriert wurden und zu einem authentischen Stil geworden sind. Hier können im laufenden Verfahren Fragen und Blockaden beleuchtet und individuellen Lösungen zugeführt werden, damit die Mediation gelingt und die Parteien bestmöglich unterstützt werden.

Wir möchten daher ab 2018 Jahresgruppen mit festen Teilnehmern etablieren, um im vertrauten Rahmen vertiefte Reflexionen und Lernprozesse zu ermöglichen und den kollegialen Austausch in der Praxis zu ermöglichen. Susanne Fest ist hierzu eine Kooperation mit Ralf Hoffmann eingegangen, der ein erfahrener und sehr geschätzter Kollege der Organisationsmediation und Teamentwicklung ist, und auch als fundierter Psychoanalytisch-Systemischer Supervisor arbeitet. Ein „gemischtes Doppel“, das Ihnen intensive Reflexion und die Freude am Lernen in der Praxis vermitteln möchte.